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Bebauungsplanverfahren „Konversion Gärtnerei im Bereich Höfer Äcker“ (44-1/2), Stadtteil Stetten

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Konversion Gärtnerei im Bereich Höfer Äcker“ (44-1/2), Stadtteil Stetten.

I. Beschlussgrundlage

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften „Konversion Gärtnerei im Bereich Höfer Äcker“ (44-1/2), Stadtteil Stetten, gebilligt und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan „Konversion Gärtnerei im Bereich Höfer Äcker“ (44-1/2) wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe über verfügbare umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB sowie von der Überwachung der Umweltauswirkungen (Monitoring) nach § 4c BauGB abgesehen. Da es sich um einen kleingebietlichen Bebauungsplan i.S.d. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB handelt, gelten die Eingriffe i.S.d. § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als erfolgt oder zulässig. Eine Eingriff-Ausgleichsregelung ist deshalb nicht erforderlich. Relevante umweltbezogene Belange sind jedoch weiterhin zu ermitteln, zu bewerten und mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die städtebauliche Gesamtabwägung einzustellen. Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften vom 05.03.2024. Es gilt die Begründung vom 05.03.2024.

II. Geltungsbereich

Ausschnitt eines Stadtplans
Abgrenzung des Geltungsbereichs | Plan: Planungsamt

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs mit örtlichen Bauvorschriften ist im folgendem Lageplanausschnitt dargestellt:

III. Ziele und Zwecke der Planung

Die Nutzung der Gärtnerei wurde altersbedingt aufgegeben. Mit dem vorhandenen Planrecht wird keine anderweitige Nutzung des Grundstückes möglich sein. Es droht eine Brache in zentraler Lage in Stetten. Im Rahmen der Innenentwicklung steht die Wiedernutzbarmachung von Flächen im Vordergrund der städtebaulichen Planung. Leinfelden-Echterdingen zählt zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Die Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum zählt zu den wichtigsten Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.

Das Grundstück wurde an den Investor BPD Immobilienentwicklung GmbH mit Sitz in Stuttgart verkauft. Zusammen mit der Stadtverwaltung Leinfelden-Echterdingen wurde eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt um einen geeigneten städtebaulichen Entwurf für das frei werdende Areal zu entwickeln. Dafür wurde auch das angrenzende Areal des Lebensmitteldiscounters für einen Ideenteil miteinbezogen. Das großräumige Quartier als Zentrum der Nahversorgung wird sich durch unterschiedliche Entwicklungen verändern und wandeln.

Der ausgewählte städtebauliche Entwurf dient als Grundlage für das laufende Bebauungsplanverfahren. Für das alte Gewächshaus sieht der Entwurf 64 Wohneinheiten vor, verteilt auf Zwei- bis vier Zimmer Wohnungen, einer Sechs- Zimmer Wohnung sowie die Errichtung von Co- Working Stations. Mit Vorlage 2022/0221 wurde der Siegerentwurf der durchgeführten Mehrfachbeauftragung als Grundlage für die weitere Bauleitplanung beschlossen.

Die bisherigen Festsetzungen der Bebauungspläne „Höfer Äcker“ (44-1) und „Änderung Höfer Äcker (44-1/2) aus den Jahren 2001 und 2021 stehen dem geplanten Vorhaben entgegen und sollen im Rahmen der Bebauungsplanänderung den genannten städtebaulichen Zielen angepasst werden. Mit dem Bebauungsplanverfahren sollen nun die planungsrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung der genannten Zielsetzungen geschaffen werden.

Für diese Zielsetzungen sollen nun die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,06 ha.

Zum Bebauungsplanentwurf werden folgende Gutachten ausgelegt:

  1. Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse, Werkgruppe Grün
  2. Übersichtsbegehung Artenschutz und Habitatpotenzialanalyse (Erweiterung des Geltungsbereichs), Werkgruppe Grün
  3. Tierökologisches Gutachten, Erfassung der Zauneidechse, Werkgruppe Grün
  4. Artenschutzrechtliche Maßnahmen, Werkgruppe Grün
  5. Baugrund- und Gründungsgutachten, Büro für angewandte Geowissenschaften 
  6. Schalltechnische Untersuchung, Heine+Jud
  7. Verkehrsplanerische und verkehrstechnische Bewertung und Stellungnahme zur verkehrlichen Erschließung, Planungsbüro StadtVerkehr 
  8. Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes für die Stadt Leinfelden-Echterdingen, GMA.

IV. Organisatorische Hinweise

Der Entwurf des Bebauungsplanes und der Satzung der örtlichen Bauvorschriften, der Entwurf der Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom

Montag, den 06. Mai 20224 bis einschließlich Freitag, den 07. Juni 2024öffentlich aus.

Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung des Plans besteht zu folgenden Dienstzeiten:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Zusätzlich montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Erklärungen zur Niederschrift können beim zuständigen Sachbearbeiter/-in abgegeben werden.

V. Verfahrensrechtliche Hinweise

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden von der Stadt nach Abschluss der öffentlichen Auslegung geprüft und anschließend das Ergebnis mitgeteilt. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichen Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung dadurch ersetzt werden, dass diesen Personen nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leinfelden-Echterdingen die Einsicht in das Ergebnis der Prüfung ermöglicht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens die Stellungnahmen von Bürger/-innen personenbezogene Daten wie Vor- und Familiennamen sowie die Anschrift gespeichert werden. Zum nächsten Verfahrensschritt werden die vorgebrachten Informationen bzw. Stellungnahmen dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidung vorgelegt.

Anlagen