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Informationen zu den Wahlen am 9. Juni 2024 Informationen zur Briefwahl

Briefwahlunterlagen für die Wahlen am 9. Juni 2024 können mit der Wahl­benachrichtigung, die bis spätestens 19. Mai 2024 zugestellt wird, beantragt werden oder online unter der Internetadresse: www.le-wahl.de bzw. über den blauen Button „Wahlschein beantragen“ weiter unten.

Eine Personal wirft Wahlunterlagen in eine Wahlurne

Für die Online-Beantragung benötigt man die Wählernummer und die Wahlbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen sind. Eine Beantragung in sonstiger schriftlicher Form oder durch persönliche Vorsprache bei den Bürgerämtern ist ebenfalls möglich. Eine telefonische Antragstellung ist ausgeschlossen.

Wahlschein beantragen

Sofern die Antragstellung nicht durch persönliche Vorsprache erfolgt, sollte der Antrag (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung) spätestens am Sonntag, 2.6.2024 um 24 Uhr vorliegen, um zu gewährleisten, dass sowohl die Übersendung als auch die Rücksendung der Wahlunterlagen rechtzeitig erfolgen kann. Dies gilt auch für die Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Internet.

Bitte kleben Sie bei schriftlicher Antragstellung und Einwurf des Antrags in den Rathausbriefkasten den Briefumschlag nicht mit Klebeband zu.

Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann voraussichtlich ab Mitte Mai 2024 erfolgen, wenn die Stimmzettel für alle Wahlen vorliegen.

Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden vorab zugestellt

Für die Kommunalwahlen (Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags, Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart) werden die Stimmzettel und zugehörigen Merkblätter vorab jedem/jeder Wahlberechtigten zugestellt. Dies ist eine Besonderheit des Kommunalwahlrechts.

Diese Unterlagen werden Ihnen bis spätestens 8.6.2024 zugehen. Bitte bringen Sie Ihre Stimmzettel am Wahlsonntag ausgefüllt mit ins Wahllokal.  Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie erst im Wahllokal.

Abhängig von Ihrer Wahlberechtigung für die einzelnen Wahlen erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • Für die Wahl des Gemeinderats erhalten Sie ein rosa Faltblatt (7 perforierte Stimmzettel mit verbundenem Merkblatt).
  • Für die Wahl des Kreistags erhalten Sie ein grünes Faltblatt (8 perforierte Stimmzettel) und ein separates grünes Merkblatt.
  • Für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart liegt ein orangener Stimmzettel ohne Merkblatt bei.

Sollten Ihnen die Unterlagen nicht oder nicht vollständig zugehen, melden Sie sich bitte rechtzeitig, spätestens am 7.6.2024 bis 18 Uhr, auf dem Bürgeramt Echterdingen (Tel. 1600-600) für die Stadtteile Echterdingen und Stetten oder auf dem Bürgeramt Leinfelden (Tel. 1600-300) für die Stadtteile Leinfelden und Musberg.

Wahlberechtigte, die Briefwahl beantragen, erhalten die Stimmzettel/Merkblätter noch einmal zusammen mit den anderen Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Dies ist eine zwingende Vorschrift des Kommunalwahlrechts.

Bitte Briefkasten ausreichend beschriften

Damit es bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen zu keinen Verzögerungen kommt, bitten wir darauf zu achten, dass der Hausbriefkasten ausreichend beschriftet ist.